Erstberatung

Als ADAC Mitglied erhalten Sie bei mir eine fachkundige erste Beratung rund um die Themen Auto, Straßenverkehr und Reise. Die Kosten dieser Beratung sind bereits im ADAC Mitgliedsbeitrag enthalten.

Rechtsschutzversicherte oder Selbstzahler können sich ebenfalls gerne an mich wenden!

ADAC Vertragsanwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Netzwerk

Als unabhängiger und frei praktizierender Rechtsanwalt bin ich auch für den ADAC tätig. Als ADAC Vertragsanwalt arbeite ich mit über 600 ADAC Vertragsanwälten und ADAC Vertrauensanwälten im Ausland eng zusammen.

Profitieren auch Sie von meinem Erfahrungs- und Wissensaustausch in diesem Netzwerk.

ADAC Vertragsanwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Qualität

Als Fachanwalt beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit Verkehrsrecht. Ein intensiver, fachlicher Austausch mit dem ADAC und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sichern hierbei einen hohen Qualitätsstandard.

Vertrauen auch Sie auf die anerkannte und geprüfte Qualität eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht!

ADAC Vertragsanwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Peter-Josef Krall

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt


RA Peter-Josef Krall ist tätig in der Kanzlei 

Krall | Paulussen & Partner

Hagelkreuzstr. 46
41061 Mönchengladbach

Telefon +49 (0) 2161 896547
Telefax +49 (0) 2161 896549

Tätigkeitsbereiche

Verkehrsrecht, insbesondere Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und alle Rechtsfragen "rund ums Auto" sowie Familienrecht

Zur Person

  • zugelassener Rechtsanwalt seit 1994
  • TOP-Anwalt - Rechtsanwalt Krall wird in den Jahren von 2013 bis 2023 immer als Fachanwalt für Verkehrsrecht bei den TOP-Anwälten im Focus-Magazin geführt.

Aktuelles

29.1.2024 – LG Nürnberg: Unfall zwischen Pedelec-Fahrer und Fußgänger auf Gehweg

LG Nürnberg vom 23.3.2023, Az. 6 O 68/22

Ein Pedelec-Fahrer befuhr einen Gehweg. Ihm begegnete ein Fußgänger und es kam zur Kollision. Der Fußgänger wurde nicht unerheblich verletzt und forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Der Pedelec-Fahrer war der Ansicht, dass auch der Fußgänger eine Mitschuld gehabt habe, da er als Pedelec-Fahrer erkennbar gewesen sei.

Der Fußgänger forderte vollen Schadenersatz und die Sache ging vor Gericht.

Das LG Nürnberg entschied, dass der Pedelec-Fahrer allein hafte.

Es sei eine klare verkehrsrechtliche Regelung getroffen worden, indem ein Radweg eingerichtet und ausgeschildert war. Damit sei eine Nutzungspflicht für den Pedelec-Fahrer gegeben gewesen. Wenn er sich dann grob verkehrswidrig auf dem Gehweg bewege, scheide eine Mitschuld des Fußgängers aus, auch wenn ein Pedelec-Fahrer vielleicht erkennbar gewesen sei.

Der Pedelec-Fahrer musste zahlen.

Kontaktformular

Nutzen Sie mein Kontaktformular zur Vereinbarung eines Gesprächstermins

Kontaktformular
*Pflichteingabe

ADAC Clubjuristen Videos

YouTube – ADAC Clubjuristen Videos aus der Reihe "Recht? Logisch!"

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie nach Anklicken von „OK“ auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. Es gelten die Datenschutzbedingungen von Youtube.

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie nach Anklicken von „OK“ auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. Es gelten die Datenschutzbedingungen von Youtube.

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie nach Anklicken von „OK“ auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. Es gelten die Datenschutzbedingungen von Youtube.